FAQ - häufig gestellte Fragen zum Bürgergeld
Wer bekommt das Solidarische Bürgergeld?
Alle deutschen Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr, die seit mindestens fünf Jahren einen festen und ununterbrochenen Wohnsitz in Deutschland haben.
Wie hoch ist das Solidarische Bürgergeld?
Das Solidarische Bürgergeld beträgt 800 Euro monatlich, wenn das zusätzliche Einkommen mit 50% versteuert wird. Soll das zusätzliche Einkommen nur mit 25% besteuert werden, gibt es auch nur das auf 400 Euro halbierte Bürgergeld.
Von wem bekommt man das Bürgergeld und wird es immer ausbezahlt?
Die Auszahlung des Bürgergeldes erfolgt durch das Finanzamt, dabei wird das Bürgergeld mit der Steuerschuld verrechnet. Unter den vorausgesetzten Prämissen erhalten alle Bürger mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 1.600 Euro eine Auszahlung vom Finanzamt, Bezieher von einem Einkommen über 1.600 Euro müssen eine Steuerschuld abführen.
Bekommen auch Kinder Bürgergeld?
Von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten Eltern für ihre Kinder ein Bürgergeld in Höhe von 500 Euro.
Wie ist die Finanzierung der Gesundheitskosten im Bürgergeldsystem geregelt?
Jeder Bürger muss eine Kranken- und Pflegepflichtversicherung abschließen. Eltern schließen diese Versicherung für ihre Kinder ab. Die Krankenkassen müssen eine Standardabsicherung anbieten, die nicht teurer als 200 Euro im Monat sein darf. Die Bürger können die Kasse selbst wählen.
Ist die Gesundheitsprämie von 200 € die Kopfpauschale der CDU?
Die Gesundheitsprämie sichert eine gute Gesundheitsvorsorge für alle. Sie ist die marktwirtschaftliche Lösung für das Gesundheitswesen, da sie Wettbewerb zulässt und gleichzeitig sicher stellt, dass genügend Geld in das Gesundheitssystem fließt. Einerseits beinhaltet das Solidarische Bürgergeld die Systematik einer Prämie (»Kopfpauschale«), andererseits entspricht das Solidarische Bürgergeld auch dem Modell einer »Bürgerversicherung«. Über die Steuern tragen alle Bürger zur Finanzierung des Gesundheitswesens bei.
Reicht dieses Geld zur Finanzierung der Gesundheitskosten?
In das System der gesetzlichen Krankenkassen fließen zur Zeit ca. 150 Milliarden Euro. Die Privatkassen finanzieren 20 Milliarden Euro. Das Solidarische Bürgergeld führt allein durch die Grundprämie zu Einnahmen von ca. 200 Milliarden Euro. Das Gesundheitssystem lässt sich damit sehr gut finanzieren. Es herrscht ein Wettbewerb über die Leistungen, Beitragsrückerstattungen und über zusätzliche Angebote. Der Betrag der monatlichen Grundprämie von 200 Euro darf nicht unterschritten werden. Beitragsrückerstattungen sind möglich, werden jedoch nicht gegengerechnet. Hinzu kommt, dass die Bürger sich über die Standardversorgung hinaus versichern können. Zusätzliche Leistungen müssen sie dann aber aus eigener Tasche zahlen.
Was geschieht mit den bisherigen unterschiedlichen sozialen Leistungen wie Kindergeld, Kindergeldzuschlag, BaföG etc.?
Alle diese Leistungen sind im Bürgergeld integriert.
Was ist mit Bürgergeldbeziehern, die einen objektiv höheren Bedarf haben?
Bei Bürgergeldbeziehern mit begründetem, höherem Bedarf (z.B. Behinderung, besondere Lebenssituation) kann auf Antrag ein individueller Bürgergeldzuschlag gewährt werden. Dieser erfolgt jedoch nicht bedingungslos.
Kann man sein Recht auf einen Bürgergeldanspruch verwirken?
Wer mit dem Strafrecht in Konflikt kommt, beispielsweise auch bei wiederholter Schwarz-arbeit, kann seinen Anspruch verlieren und nur noch Bezugsscheine erhalten.
Was haben Geringverdiener vom Solidarischen Bürgergeld?
Mit dem Bürgergeld sind auch geringe Einkommen existenzsichernd. Damit ist es auch deutlich attraktiver einen vergleichsweise schlecht bezahlten Job anzunehmen. Denn jedes zusätzliche Einkommen erhöht das verfügbare Haushaltseinkommen.
Kann das Solidarische Bürgergeld dazu beitragen, Leistungsträger in Deutschland zu halten oder für Deutschland zu gewinnen?
Der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent für die Bezieher des „kleinen“ Bürgergeldes ist leistungsfreundlich. Da alle Lohnzusatzkosten wegfallen, ist das Nettoeinkommen ent-sprechend höher. Das ermöglicht eine angemessenere Bezahlung für Spezialisten und Fachkräfte.
Was ist, wenn ein Bürger in einem Monat eines hohes und in einem anderen Monat ein niedrigeres Einkommen hat?
Jeder Bürger kann selbst bestimmen, zu welchem Tarif er im Steuerjahr (= Kalenderjahr) veranschlagt werden soll. Wenn zwingende Gründe dafür sprechen, kann auch innerhalb eines Jahres ein Wechsel erfolgen. Am Ende des Jahres wird vom Finanzamt zusammen-gerechnet und der für den Bürger günstigere Tarif gewählt.
Ist es nicht ungerecht, dass Menschen, die weniger verdienen, einen höheren Steuersatz bezahlen müssen?
Wer sein zusätzliches Einkommen mit 50 Prozent versteuert, bekommt ein doppelt so hohes Bürgergeld als derjenige, der es nur zu 25 Prozent versteuert. Für Bezieher geringerer Einkommen ist das höhere Bürgergeld wichtiger als ein niedrigerer Steuersatz. Denn bis zu einem Einkommen von 1.600 Euro zahlt niemand wirklich Steuern.
Ist das Solidarische Bürgergeld überhaupt finanzierbar?
Das Sozialbudget in Deutschland beträgt heute 735 Milliarden Euro. Allein die Ausgaben der öffentlichen Haushalte (Steuermittel) für die soziale Sicherung betragen 556 Milliarden Euro. Darin sind nicht nur Steuermittel für die Sozialversicherungen enthalten, sondern auch andere soziale Leistungen wie Wohngeld, Bafög etc. Das Solidarische Bürgergeld, verursacht Gesamtkosten von unter 600 Milliarden Euro und ist damit seriös finanzierbar. Die mit dem Bürokratieabbau einhergehenden Einsparungen sind dabei noch nicht eingerechnet.
Warum heißt es immer, Bürgergeld, Grundeinkommen und Negativsteuermodelle ließen sich nicht finanzieren?
Fast alle dieser Modelle sehen einen einheitlichen Betrag für alle Bürger vor. Beim Solidarischen Bürgergeld ist das anders: Es beinhaltet sowohl einen ermäßigten Satz von 500 Euro für Kinder von 0 bis 18 Jahren als auch einen für mittlere und höhere Einkommen, die nur das halbe Bürgergeld (400 Euro) erhalten. Nur diejenigen bekommen das volle Bürgergeld, die es auch wirklich brauchen. Hinzu kommt, dass sich der Betrag des Solidarischen Bürgergeldes am sozikulturellen Existenzminimum und nicht an einer Wunschgröße orientiert (Netto-Bürgergeld-Maximum 600 Euro, Netto-Bürgergeld-Minimum 200 Euro, Netto-Bürgergeld für Kinder 300 Euro, jeweils nach Abzug der Gesundheits-prämie).
Was geschieht mit den Freibeträgen?
Es wird in Zukunft keine Freibeträge mehr geben. Das Bürgergeld liegt bei allen Einkommen über der Entlastungswirkung des Freibetrags.
Wann können die Menschen in Zukunft in Rente gehen?
Das Solidarische Bürgergeld garantiert ein bedingungsloses Grundeinkommen. Wer damit auskommt, muss nicht weiter arbeiten. Jeder bestimmt sein Renteneintrittsalter praktisch selbst. Aber der Anreiz zur Arbeit wird deutlich erhöht, das gilt auch für Ältere.
Motiviert das bedingungslose Grundeinkommen nicht zum Nichtstun?
Im Gegenteil: Das System des Solidarischen Bürgergeldes motiviert etwas zu leisten, weil man auch etwas von seinem Einsatz hat. Jobs von denen man bislang nicht leben konnte, sind mit dem Bürgergeld existenzsichernd. Ehrenamt und Familienarbeit werden damit erstmalig honoriert. Und es sanktioniert Schwarzarbeit noch stärker. Nicht jeder, der keine Arbeit hat, will auch nicht arbeiten! Ein zentraler Punkt des Bürger-geldes ist, dass es die Stigmatisierung von Menschen verhindert. In diesem Sinne ist das Solidarische Bürgergeld im besten Sinne eine „Hilfe zur Selbsthilfe“. Keine Frage, dass es Menschen geben wird, die mit dem soziokulturellen Existenzminimum zufrieden sind und nicht arbeiten wollen. Aber diese Menschen gibt es auch heute schon.
Was passiert, wenn man arbeitslos wird?
Unter das soziokulturelle Existenzminimum fällt niemand – das ist durch das Solidarische Bürgergeld garantiert. Wer eine zusätzliche Absicherung wünscht, muss dafür privat vorsorgen.
Ist die Rente in Zukunft nicht mehr Alterslohn für Lebensleistung?
Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der niedrigen Geburtenzahlen kann das Prinzip »Alterslohn für Lebensleistung« durch das bisherige Umlageverfahren, das außer-dem erheblich durch Steuern gestützt wird, nicht eingehalten werden. Die jetzt erwerbs-tätigen Generationen müssen sich auf ein Rentenniveau von 40 Prozent des Durchschnitts-entgeltes einstellen. Das bedeutet, dass viele in spätestens 20 Jahren nur noch eine Grund-sicherung erhalten.
Deshalb ist es ehrlich, jedem Bürger eine Grundsicherung zuzugestehen und es in seine Hände zu legen, welche private Vorsorge er sich leisten kann oder möchte. Ein Sozialver-sicherungssystem, das auf Grund der hohen Lohnzusatzkosten zur Verteuerung des Faktors Arbeit beiträgt, verhindert Wachstum und Beschäftigung. Ein solches System ist nicht mehr glaubwürdig und auch nicht zukunftsfähig.
Ist das Solidarische Bürgergeld überhaupt umzusetzen?
Keine Frage, die Einführung des Solidarischen Bürgergeldes kann nicht ohne Übergangs-regelungen erfolgen. Denn alle die, die bisher in Sozialversicherungssysteme eingezahlt haben, brauchen Bestands- und Vertrauensschutz.
Wie kann man das Solidarische Bürgergeld dann einführen?
Alle sollten die Vorteile des Systemwechsels sofort mit der Einführung nutzen können. Für eine Übergangszeit sind jedoch höhere Kosten abzudecken, da z. B. aus der Renten-versicherung Ansprüche bestehen, die finanziert werden müssen. Das Solidarische Bürgergeld garantiert diese erworbenen Leistungsansprüche. Deshalb führen in einer Übergangszeit die Arbeitgeber eine Lohnsummensteuer in Höhe von 12 Prozent ab, mit denen die Leistungen abgegolten werden können, die über das Solidarische Bürgergeld hinausgehen. So ist die Finanzierung eines umfassenden Vertrauensschutzes gesichert.
Welche Vorteile bringt das Solidarische Bürgergeld sofort?
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden sich die Lohnzusatzkosten in etwa halbieren. Für Familien verdoppelt sich das Kindergeld. Die Finanzierung des Gesundheitswesens ist durch eine Prämie, die jeder aus seinem Bürgergeld heraus finanziert, gesichert.