Ihre Fragen zum Bürgergeld
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Sicher haben Sie noch weitere Fragen, wenn Sie sich mit dem Konzept des Solidarischen Bürgergeldes näher beschäftigen. Sie können uns Ihre Fragen gern per e-Mail schicken an kontakt@buergergeldportal.de, wir bemühen uns, sie zeitnah zu beantworten.
Was passiert, wenn sich die Bürger auf der Grundsicherung »ausruhen« und keine Veranlassung mehr sehen, arbeiten zu gehen?
Betrachten wir einmal beispielhaft die Zuverdienstmöglichkeiten beim ALGII: wer bis zu 400 € dazuverdient, darf davon 15 % behalten. Bei einem Zuverdienst von 401 bis 900 € dürfen 30 % beim Arbeitnehmer verbleiben. Bei einem Zuverdienst zwischen 901 und 1500 € bleiben ebenfalls nur 15 %.
Das bedeutet, von einem 1000-Euro-Job bleiben dem ALGII-Empfänger 162,09 € übrig.
Die Folge solcher Umstände: es hat sich eine hohe Hürde gebildet, ab der es sich ein ALGII-Empfänger »leisten« kann, von einem Job zu leben und keine Sozialleistungen mehr in Anspruch zu nehmen. Kleine Jobs und Zuverdienste werden erschwert, die Betroffenen »liegen dem Staat auf der Tasche«, weil sich das Arbeiten nicht mehr lohnt.
Durch das Konzept des Solidarischen Bürgergeldes wird Arbeit wieder attraktiv, denn von jedem dazuverdienten Euro fließt mindestens die Hälfte in die Tasche des Arbeitnehmers. Arbeit lohnt sich auch in kleinem Umfang, denn schon ab dem ersten Euro wird das monatliche Gesamteinkommen sichtbar gesteigert.
Wie wollen Sie dem Verfassungsgericht vermitteln,daß jemand der 1300 € verdient 50 % Steuern zahlt und ein anderer mit 5000 € Einkommen 25 %. Ist das sog. "Bürgergeld" letztlich nicht eine Steuerersparnis durch die Hintertür für Besserverdienende?
Lassen Sie mich bemerken, dass jemand der 1300 € verdient ja auch das "große Bürgergeld" in Höhe von 800 € bekommt, wogegen derjenige, der 5000 € verdient lediglich das "kleine Bürgergeld" in Höhe von 400 € erhält.
Die Rechnung wäre also: 1300 € (Einkommen) – 50% Steuern = 650 € + 800 € Bürgergeld = 1450 € - 200 € (Grundtarif für Kranken- und Pflegeversicherung) = 1250 € . Derjenige der 1300 € verdient, hat also am Ende 1250 € in der Hand. Derjenige "verliert" nur 50 € an den Staat.
Für jemanden der 5000 € verdient ergibt sich 5000 € – 25% = 3750 € +400 € (kleines Bürgergeld) – 200 € (Grundtarif) = 3950 € bleiben übrig. Derjenige gibt 1050 € an den Staat ab.
Jetzt müssen Sie mir nachweisen, dass der "Besserverdienende" nicht mehr für den Staat gibt, als der "Geringverdienende". Ich glaube, dass das System an dieser Stelle gerecht ist. Zudem bringt es für alle Einkommensgruppen einen Vorteil zum jetzigen System (natürlich auch für die "Besserverdiener").
Wenn Sie darüber hinaus noch die größeren Arbeitsmarktchancen für Menschen im Niedriglohnsektor, aufgrund der stark reduzierten Lohnnebenkosten sehen, müssen Sie zugegeben, dass das Bürgergeldkonzept nicht nur an die Reichen denkt. So glaube ich, dass das System sozial gerecht und ausgewogen ist und somit auch vor dem Verfassungsgericht bestand haben wird.
Michael Hose
Ihr Konzept über das solidarische Bürgergeld halte ich für gut durchdacht und auch sehr gut verständlich. Ich würde den Wechsel von der Einkommens- hin zur Ausgabenbesteuerung vorschlagen. Alle zahlen Steuern, wenn sie ihr Geld ausgeben. Eine Konsum- oder Mehrwertsteuer von 50 % und auf Luxusgüter eine Steuer bis zu 100 %. Hierbei würde auch die Schwarzarbeit wegfallen. Dies wäre auch die Antwort auf die Globalisierung. Die Ware könnte in der ganzen Welt hergestellt werden, aber in Deutschland müsste die Steuer gezahlt werden.
Ich möchte gerne kurz zu Ihrer Anregung "Ausgabenbesteuerung" Stellung nehmen: Sie haben Recht, bei direkter Ausgabenbesteuerung würde die Schwarzarbeit entfallen sowie die Steuern auch in dem Land anfallen, wo konsumiert wird.
Allerdings sollte dies voraussetzen, dass alle Länder ein solches rein ausgabenbesteuertes System einführen, weil ansonsten die mit externen Steuern belegten ausländischen Produkte im Vergleich zu den hierzulande hergestellten Produkten künstlich verteuert wären und dies politische Probleme mit sich bringen könnte. Außerdem kann bei einer reinen Ausgabenbsteuerung von 50 % ein hoher Anreiz für Kriminelle bestehen, Ware zu schmuggeln.
Die sicherlich grundsätzlich positigen Nutzerffekte einer reinn Ausgabenbesteuerung halte ich aus diesen Gründen derzeit für politisch nicht umsetzbar. Allerdings lohnt es sich darüber zu diskutieren, ob man die Ausgabenbesteuerung im Vergleich zu einer einer anderen Besteuerung ein wenig anhebt. Wir werden dies bei der weiteren Konzeption diskutieren.
Prof. Dr. Jörg Wagner
Sehr geehrte Damen und Herren, offensichtlich entfällt bei Einführung des Bürgergeldes auch der Rentenversicherungsbeitrag aus dem Bruttolohn eines Arbeitnehmers. Das hieße aber, wer sich keine private Altersvorsorge leisten kann – aus welchen Gründen auch immer – erhält als Rentner, d. h. ein aus dem Arbeitsprozess Ausgeschiedener, nur die Grundsicherung von 800 €. Das Risiko der Altersvorsorge auf dem Niveau des durchschnittlichen Lebenseinkommens/-niveaus würde der Staat ausschließlich in private Hände legen?
Ab dem 67. Lebensjahr gibt es eine Bürgergeldrente. Sie beträgt auch 800 Euro monatlich abzüglich der Gesundheits- und Pflegeprämie. Das Modell beinhaltet auch einen Bestands- und Vertrauensschutz für alle im jetzigen System erworbenen Rentenansprüche. Er wird durch eine Rentenzulage finanziert. Diese beginnt nicht erst ab dem 67. Lebensjahr. Und damit das Prinzip Alterslohn für Lebensleistung zum Tragen kommt, wird die Bürgergeldrente um eine Zusatzrente ergänzt. Sie kann maximal die Höhe des Netto-Bürgergeldes (600 Euro) plus Gesundheitsprämie betragen.
Anders als bei der Rentenzulage wird die Zusatzrente erst ab dem 67. Lebensjahr ausbezahlt und ermöglicht – je nach Dauer und Entlohnung der Beschäftigung – eine maximale Rente von monatlich 1.400 Euro. Zusätzlich ist eine private Vorsorge natürlich angeraten und höchst sinnvoll. Allerdings liegt die Altersvorsorge nicht allein in privater Hand.
Michael Hose
Meine Fragen:
1. Bisher ist es so wenn man Bezieher von Arbeitslosenhilfe,Sozialhilfe oder ALG 2-Bezieher ist ist man verpflichtet seine Einkommensverhältnisse und sein Vermögen offenzulegen. Das Heißt man muß sein Sparbuch oder andere Vermögensanlagen auf dem Sozialamt oder auf der Arbeitsagentur vorzeigen. Wie verhält es sich bei dem Bürgergeld?
2.Frage: Wie ist es bei Bürgern die nur vom Bürgergeld leben müssen aber so eine Hohe Miete haben das am Ende vielleicht nur noch 200 Euro oder weniger übrig bleibt,gibt es dann noch so etwas wie Wohngeld oder einen anderen Zuschlag? Vielen Dank für die Antwort
1. Das Solidarische Bürgergeld wird unabhängig vom Vermögen ausgezahlt. Es richtet sich allein nach dem Erwerbseinkommen. D.h. eine Prüfung des Vermögens- oder sonstiger Einkommen ist nicht nötig. Es ist geplant das Solidarische Bürgergeld durch die Finanzämter auszahlen zu lassen. Dort ist nur eine Entscheidung zu treffen: Ist das "kleine" oder das "große Bürgergeld" für den Empfänger günstiger? Dies richtet sich nach dem Einkommen, bis zu einem Einkommen von 1600 € ist das "große Bürgergeld" besser, bei einem höheren Einkommen, aufgrund des niedrigeren Steuersatzes, das "kleine Bürgergeld". Um dies festzustellen muss dem Finanzamt logischerweise das Einkommen bekannt sein. Alle anderen Innformationen werden nicht benötigt und werden so auch nicht überprüft.
2. Es ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen daran gedacht etwas zusätzlich zum Bürgergeld auszuzahlen. Diese Ausnahmen sind Menschen, die ganz objektiv Mehrbelasungen haben. Ein Beispiel wären Menschen mit Behinderungen, die keiner Arbeit nachgehen können. Alle Anderen müssen mit dem Solidarischen Bürgergeld und dem zusätzlich Verdientem auskommen. Da durch die sinkenden Lohnnebenkosten viele neue Arbeitsplätze entstehen werden, wird es zahlreiche Hinzuverdienstmöglichkeiten geben. Wer mit dem Solidarischen Bürgergeld nicht auskommt kann sein Einkommen verbessern und auch mindestens 50% des Lohns behalten. Wer sich aber freiwillig entschließt, dass das Solidarische Bürgergeld seinen Ansprüchen genügt muss mit diesem Geld sein Leben bestreiten. Das Solidarische Bürgergeld sichert aber auf jeden Fall das Existenzminimum.
Ich hoffe Ihnen Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für Ihr Interesse am Solidarischen Bürgergeld.
Michael Hose